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Besondere Bedingungen für Bemessungsergebnisse

Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um eine unverbindliche Empfehlung auf Grundlage einer händischen Bemessung oder einer Bemessung mithilfe eines Softwareprogramms (wie z.B. RITA oder von Röchling eingesetzte FEM-Finite-Elemente-Software) unter Berücksichtigung der Produktkenndaten und Verarbeitungshinweise. Die Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf von Röchling vertriebene Produkte und ist nicht auf Produkte anderer Hersteller übertragbar.

Es obliegt dem Kunden sämtliche für die Empfehlung erforderlichen projekt- und objektbezogenen Bedingungen an Röchling zu übermitteln und zu überprüfen, ob diese mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen und/oder für die Anwendungen geeignet und zulässig sind.

Diese Bedingungen und Verhältnisse werden durch Röchling nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Abweichungen der Angaben von den tatsächlichen Verhältnissen eine Neubewertung und Neuberechnung erforderlich machen können.

Die Bemessung erfolgt in der Regel softwaregestützt nach Maßgabe der von der verwendeten Software unterstützten Funktionen und Bemessungsmethoden sowie den diesen zugrundeliegenden technischen und rechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zu der verwendeten Software und deren zugrundeliegenden Berechnungsmethoden können bei Röchling erfragt werden.

Die technische Beratung wird unentgeltlich erbracht und gilt grundsätzlich als unverbindlich.


Die Ergebnisse einer Berechnung mit der Software RITA® können als Kurzfassung in Form eines Datenblattes oder in einer Langfassung als prüffähige Statik übermittelt werden.

Die Berechnung von Behältern aus der Hohlkammerpatte Polystone® CubX® mit einem FEM-Programm bildet keine vollständige statische Berechnung ab, sondern stellt lediglich einen unverbindlichen Konstruktionsvorschlag mit rechnerischer Abschätzung in Bezug auf technische Realisierbarkeit dar und wird unentgeltlich als Orientierungshilfe erbracht.

Die Mitarbeiter von Röchling handeln nicht als verantwortliche Fachplaner, Fachingenieure, Tragwerksplaner oder Architekten. Bei jeder statischen Berechnung, sei es durch die Software RITA®   oder mittels eines FEM-Programmes, handelt sich lediglich um einen Konstruktionsvorschlag, der unter dem Vorbehalt einer Überprüfung und Freigabe durch geeignete Fachleute steht.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler im jeweils verwendeten Softwareprogramm nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Röchling übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für mithilfe der Software oder ohne Softwareunterstützung durchgeführte Berechnungen.

Im Übrigen haftet Röchling, gesetzliche Vertreter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von Röchling gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. In diesen Fällen ist die Haftung von Röchling auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 
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