Seit einiger Zeit findet das Thema rundum PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) hohe mediale Präsenz, bei der es um ein Verbot von mehr als 10.000 Stoffen auf europäischer Ebene geht. Der aktuelle Entwurf sieht vor, neben den toxischen und leicht flüchtigen Substanzen auch Produkte zu verbieten, die aus dem täglichen Leben und der Industrie nicht mehr wegzudenken sind.
Im Speziellen wären nach dem aktuellen Gesetzesentwurf Fluorkunststoffe wie PVDF, E-CTFE, PFA oder PTFE betroffen. Ohne diese Werkstoffe ist die Herstellung von modernen, langlebigen Bauteilen in Zukunftstechnologien, wie z.B. für die Elektromobilität, nicht möglich. In einem Auto-Elektroakku werden zur Zeit ca. 5 kg PVDF verarbeitet.
Wir von Röchling setzen uns gewissenhaft mit diesem Thema auseinander und können sagen, dass mindestens 95 % unserer Produkte frei von PFAS sind!
PFAS umfassen jegliche fluorierte Stoffe, welche mindestens eine fluorierte Methyl- oder Methylengruppe aufweisen. Um die Einordnung der Fluorpolymere innerhalb der PFAS-Verbindungen nachvollziehen zu können, wird in der nachfolgenden Abbildung eine Einteilung dieser Stoffgruppen dargestellt:
Fluorkunststoffe wie PTFE, PVDF oder ECTFE gehören ebenfalls zu dieser Gruppe, da sie der obigen Definition von PFAS entsprechen. Grundlegend unterscheiden sich die Fluorpolymere von kritischen bzw. gesundheitsschädlichen PFAS, da sie aufgrund ihrer hohen Molekülmasse nicht in menschliche Zellen eindringen können und damit nicht zu den CMR Stoffen zählen. Im Gegenteil, diese Kunststoffe sind aufgrund ihrer pysiologischen Unbedenklichkeit aus Bereichen der Medizin- und Lebensmittelindustrie nicht mehr wegzudenken.
EG-Verordnung 1907/2006
Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen. Sie schlägt ferner alternative Methoden zur Gefahrenbeurteilung von Stoffen vor, um die Anzahl der Tierversuche zu verringern.
Auch in der REACh-Verordnung sind bereits einige PFAS gesetzlich geregelt, z.B. steht das PFOA auf der SVHC-Liste.
REACh-Produktinformation herunterladen
Verordnung (EU) 2019/1021
Die POP-Verordnung (EU) regelt Vorgaben zur Herstellung, Inverkehrbringens, die Verwendung und die Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen, da diese Stoffe widerstandsfähig und schwer abbaubar sind. Zu diesen widerstandsfähigen und schwer abbaubaren Stoffen zählen mittlerweile auch bestimmte PFAS, z.B. Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und verwandte Verbindungen.
POP-Produktinformation herunterladen
For the benefit of all, you have until 22.09.2023 to appeal to ECHA as an end-user concerning exactly your use case.
Past webinars have shown that the issue needs more clarification. ECHA has prepared and shared a video with all the information:
Wie Röchling mit dieser Regelung umgeht
"Die Röchling Industrial-Gruppe ist ein weltweit agierendes und zukunftsorientierendes Unternehmen.
Wir arbeiten aktiv daran, unsere Vision einer nachhaltigen und generationsübergreifenden Umwelt zu gewährleisten. Dies wird ersichtlich durch eine Vielzahl an Projekten in Bezug auf Nachhaltigkeit, schonender Einsatz von Ressourcen, Umgang mit Gefahrstoffen und vielem mehr. Das Umsetzen und das Handeln im Sinne von Normen Gesetzen, ein aktives Miteinander sowie ein gemeinsames Verstehen ist unserer Meinung das Fundament die zu einer geringeren Umweltbelastung führen und sichert somit die Zukunft der nächsten Generationen.
Nicht zuletzt trägt der Einsatz von langlebigen Flourkunststoffen dazu bei, die begrenzten Ressourcen zu schonen und Zukunftstechnologien nach vorne zu bringen. "Johannes Mohs, General Manager Quality