Durch unser breites Spektrum an verfügbaren Werkstoffen decken unsere Kunststoffe nahezu alle Anwendungstemperaturen und -zeiten bei der Herstellung von Lebensmitteln ab. Viele Abmessungen unserer lebensmittelkonformen Werkstoffe sind direkt ab Lager lieferbar oder können kurzfristig produziert werden.
Röchling bietet ein breites Spektrum von Standardkunststoffen bis hin zu Hochtemperaturkunststoffen für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln an. Sie entsprechen den Anforderungen der seit Mai 2011 gültigen EU-Verordnung 10/2011/EU, deren Änderung 1282/2011/EU sowie der Rahmenverordnung 1935/2004/EG und der Verordnung 2023/2006/EG. Viele Kunststoffe von Röchling für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln erfüllen außerdem die Anforderungen der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA). Neben 10/2011/EU und FDA können manche unserer Werkstoffe auch die Anforderungen nach Food Sanitation Act Amendment Japan, China Food GB 4806.1 oder Foodstuffs and Animal Feed Code – LFBG erfüllen.
Der Nachweis der Lebensmitteleignung erfolgt über Migrationstests gemäß der Verordnung 10/2011/EU, die an unseren Kunststoffen mit allen erforderlichen Simulanzien unter den schärfsten Prüfbedingungen in Bezug auf Temperatur und Prüfdauer durchgeführt wurden. Sie können also sicher sein, dass die geprüften Kunststoffe für den Kontakt mit allen Arten von Lebensmitteln entsprechend unseren Konformitätserklärungen als geeignet gelten.
Wir stellen sicher, dass unsere Kunststoffprodukte, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, den Anforderungen der Rahmenverordnung 1935/2004/EG entsprechen. Somit haben sie keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit der Konsumenten und die Zusammensetzung, den Geschmack, Geruch und das Aussehen des Lebensmittels.