Röchling bietet ein breites Spektrum von Standardkunststoffen bis hin zu Hochtemperaturkunststoffen für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln.Sie entsprechen den Anforderungen der neuen EU-Verordnungen 1935/2004/EG, 10/2011/EU sowie der 2023/2006/EG.
Größte Sicherheit
Wir stellen sicher, dass unsere Kunststoffprodukte die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, den Anforderungen der Rahmenverordnung 1935/2004/EG entsprechen. Somit haben sie keinen negativen Einfluss auf
- die Gesundheit der Konsumenten und
- die Zusammensetzung, den Geschmack, Geruch und Aussehen des Lebensmittels
Schärfste Prüfbedingungen
Der Nachweis der Lebensmitteleignung erfolgt über Migrationstests gemäß der Verordnung 10/2011/EU, die an unseren Produkten mit allen erforderlichen Simulantien unter den schärfsten Prüfbedingungen in Bezug auf Temperatur und Prüfdauer durchgeführt wurden.
Sie können also sicher sein, dass die geprüften Kunststoffe für den Kontakt mit allen Arten von Lebensmitteln entsprechend unseren Konformitätserklärungen als geeignet gelten.
Bei den Arten von Lebensmitteln unterscheidet die Verordnung zwischen:
- trocken
- wässrig
- sauer
- fetthaltig
- alkoholhaltig
GMP - Good Manufacturing Practice
Selbstverständlich unterliegen unsere Herstellungsprozesse der Philosophie „Good Manufacturing Practice“ (2023/2006/EG).
Konformitätserklärungen verfügbar
Allen Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff, die in Verkehr gebracht werden, muss eine schriftliche Konformitätserklärung mit festgelegten Angaben beigefügt sein.
Röchling stellt Ihnen diese Erklärungen ab sofort für alle getesteten Kunststoffprodukte mit detaillierten Informationen zur Verfügung.
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